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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PTG Professional Travel GmbH

Stand: Juli 2022

Für eine korrekte Durchführung Ihrer Reisebuchung hat PTG „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ („AGB“) entwickelt, die Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen Ihnen (im Folgenden: „Kunde“) und der PTG Professional Travel GmbH („PTG“) als Reisevermittler sind. Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: Diesen AGB und der Datenschutzerklärung (einschließlich der Cookie Policy) („Vertrag“). Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit und lesen Sie diese sorgfältig durch.

1. Einleitung
(1) Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden als Reisendem und PTG als Vermittler fremder Reiseleistungen dritter Anbieter.
(2) PTG tritt ausschließlich als Vermittler für Reiseanbieter (Reiseveranstalter, Leistungsträger und sonstige Anbieter – nachfolgend „Anbieter“) auf und ist nicht als Vertragspartner an den vermittelten Reiseleistungen und -verträgen beteiligt. Verträge über die Erbringung und Durchführung der vermittelten Dienstleistung kommen nicht mit PTG, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Anbieter unter Berücksichtigung der AGB des jeweiligen Anbieters zustande. Im Falle von Pauschalreisen gelten zusätzlich die einschlägigen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB, deren Lektüre PTG empfiehlt. Die AGB von PTG gelten insoweit ergänzend.
(3) Die von PTG in Anzeigen, Prospekten oder online dargestellten Angebote sind keine verbindlichen Vertragsangebote seitens PTG oder des jeweiligen Anbieters. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der touristischen Dienstleistung gegenüber PTG als Vermittler (invitatio ad offerendum).
(4) PTG ist nicht zur Prüfung der Angaben der Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Reisenden nicht für die Richtigkeit der vom Anbieter gemachten Angaben, sofern PTG diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt, die Unrichtigkeit offensichtlich oder bekannt ist und diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt.

2. Buchungsanfrage
(1) Eine Buchungsanfrage stellt unabhängig davon, ob die Anfrage online, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder anderweitig erfolgt, ein verbindliches Vertragsangebot gegenüber PTG dar, dem Kunden eine entsprechende touristische Dienstleistung zu vermitteln und in Vertretung des jeweiligen Anbieters mit Ihnen abzuschließen. Das Vorgenannte gilt nicht, wenn dem Kunden die vorvertraglichen Informationen nicht im Vorwege zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird der Kunde darüber informiert, dass ein unverbindlicher Buchungswunsch gestellt wurde. Der Kunde stimmt zu, dass das PTG Service Center sich dann schnellstmöglich mit ihm in Verbindung setzt, um die Verfügbarkeit des Buchungswunsches zu prüfen, die zur Buchung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und im Anschluss gegebenenfalls den Buchungsprozess rechtsverbindlich abzuschließen. Der Vertrag kommt dann rechtsverbindlich mit der Buchungsbestätigung zustande. Es kann vorkommen, dass die vom Kunden gewählten Leistung (einschließlich Preise) Einschränkungen bzw. gesonderte Regelungen durch den Anbieter unterliegen. Vor einer Buchung bzw. vor einem Kauf wird der Kunde in diesem Falle gesondert darauf hingewiesen. PTG empfiehlt hierzu insbesondere die AGB des Anbieters zu beachten.
(2) Der Kunde muss zum Zeitpunkt des Vertragsangebots volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Zur Abgabe eines Vertragsangebots berechtigt sind ebenfalls juristische Personen oder Handelsgesellschaften gem. § 6 HGB. Für natürliche und juristische Personen gilt gleichermaßen, dass sie ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz haben müssen.
(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung oder Abschluss eines Reisevertrags. PTG ist berechtigt, das Vertragsangebot als Vertreter des Anbieters ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen oder die Vermittlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) PTG haftet als Vermittler ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise, sofern PTG bei Pauschalreisen nicht nach anwendbarem Recht wie ein Veranstalter zu haften hat.
(5) Der Kunde versichert, dass der Kunde bevollmächtigt ist, im Namen und Auftrag aller Reisenden und Reiseteilnehmer zu handeln.

3. Vertragsinhalt
(1) Der Auftrag an PTG, dem Kunden einen Vertrag über eine touristische Dienstleistung mit einem Anbieter zu vermitteln und ggf. in dessen Vertretung abzuschließen, kann unter anderem online, schriftlich, in Textform (etwa per E-Mail), fernmündlich oder mündlich erfolgen.
(2) An das Vertragsangebot ist der Kunde bis zur Annahme durch PTG gebunden. PTG erklärt dann als Vermittler im Namen des jeweiligen Anbieters entweder die Annahme des auf den Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrages gerichteten Angebots, übermittelt dem Kunden & Nutzer ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann oder die Nichtannahme des Angebots.
(3) Die Annahme durch PTG kann unter anderem schriftlich, in Textform (etwa per E-Mail oder per Post), fernmündlich oder mündlich erfolgen. Evtl. durch PTG erklärte reine Empfangsbestätigungen (d.h. bloße Bestätigungen, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebots dar.
(4) Mit der Annahme eines Angebots durch PTG kommt der Reisevertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden & Nutzer zustande. Soweit vereinbart, gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.
(5) Die vertragliche Pflicht von PTG als Vermittler besteht in der ordnungsgemäßen Vermittlung der gebuchten Reisen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als Solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von PTG. Bei den vermittelten Leistungen haftet PTG nicht für die Leistungserbringung durch die Anbieter, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der jeweiligen Informationen des Anbieters an den Kunden & Nutzer und vom Kunden an den Anbieter.
(6) Angaben über vermittelte Reisen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Anbieter PTG gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von PTG gegenüber dem Kunden oder den Reiseteilnehmern dar.
(7) Buchungsbestätigung: Der Kunde erhält von PTG oder dem jeweiligen Anbieter eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder per Post, welche den Umfang der vereinbarten Leistungen zusammenfasst und alle wesentlichen Angaben über die von dem Kunden gebuchten Reiseleistungen enthält. Der Kunde ist verpflichtet diese Informationen sorgfältig zu prüfen.
(8) Reiseunterlagen und Sicherungsschein: Die erforderlichen Reiseunterlagen sowie ggf. der Sicherungsschein werden dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der Reise per E-Mail oder per Post übermittelt. Diese Unterlagen sind ggf. zu Beginn der Reise (z.B. beim Luftfahrtunternehmen) in ausgedruckter Version vorzulegen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen gegebenenfalls am Flughafen hinterlegt. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express-Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Kunde.
(9) Online-Buchung: Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Mit der Betätigung des Buttons jeweiligen Buttons zur Bestätigung der Leistung (z.B. „Zahlungspflichtig buchen“, „reservieren“, „Buchung abschließen“) bietet der Kunde dem jeweiligen Anbieter den Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung verbindlich an. Der Kunde & Nutzer kann vor diesem verbindlichen Buchungsabschluss die Buchung jederzeit abändern, korrigieren oder beenden. Der Eingang der Buchung (Reiseanmeldung) wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Der Vertragstext wird nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert. PTG empfiehlt deshalb, den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern. Der Kunde erhält Informationen zum geschlossenen Vermittlungs- bzw. Reisevertrag, innerhalb der Bestätigungsmail des Buchungsauftrages und der Reiseunterlagen des Reiseveranstalters / Anbieters.
(10) Änderungen und weitere Informationen (z.B. zu Flugzeiten) werden dem Kunden auf dem schnellstmöglichen Wege (in der Regel per E-Mail, Fax oder Telefon) oder dem Weg, auf dem der Kunde die Buchungsbestätigung oder die Reiseunterlagen erhalten hat, mitgeteilt. Für diesen Zweck empfiehlt PTG das  (E-Mail-)Postfach regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen und zu berücksichtigen, dass E-Mails je nach den getätigten Einstellungen ggf. im Spam-Ordner eingehen können. Änderungen der Kontaktdaten oder des vom Kunden gewünschten Übermittlungswegs sind PTG rechtzeitig mitzuteilen. Soweit keine anderweite Vereinbarung getroffen wurde oder dies durch den Anbieter vorgegeben wird, werden die jeweiligen Dokumente und Informationen zur Reise sowie Änderungen per E-Mail übersandt.
(11) Bei der Vermittlung von Pauschalreisen übermittelt PTG dem Kunden & Nutzer die entsprechenden Formblätter bzw. Informationen gemäß § 651 v Abs.1 BGB (nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches).
(12) Bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen übermittelt PTG dem Kunden & Nutzer die entsprechenden Formblätter bzw. Informationen gemäß § 651 w Abs.1 BGB (nach Maßgabe des Artikels 251 Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches).
(13) Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass der Kunde ein Kundenprofil bei PTG erstellt, um bestimmte Leistungen von PTG oder PTGs Partnern zu erhalten. In diesem Fall muss der Kunde alle Pflichtangaben ausfüllen.

4. Umbuchung/Rücktritt/Änderung und Bedingungen zu einzelnen Leistungskomponenten
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Stornierung), wobei jedoch nach den AGB des jeweiligen Anbieters Stornogebühren anfallen können. Die Möglichkeiten und Abwicklung einer vom Kunden gewünschten Umbuchung richten sich ebenfalls nach den Reise- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, in denen Gebührenregelungen für Umbuchungen enthalten sein können. Soweit die Möglichkeit einer Umbuchung nicht ausdrücklich im gewählten Tarif oder der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots benannt ist, ist die Umbuchung ausgeschlossen. Soweit vereinbart, können für einzelne Leistungen inkl. Auskunftsleistungen zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen.
(2) Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich in Schrift- oder Textform eingereicht werden und können nur über PTG (per Post, E-Mail oder Fax) erfolgen. Es ist in jedem Falle der vollständige Name und die Buchungsnummer anzugeben und die Unterschrift des Kunden erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung bei PTG innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
(3) Mängel und Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Anbieter anzuzeigen und geltend zu machen. PTG empfiehlt dazu die Geschäftsbedingungen des Anbieters sorgfältig zu lesen.
(4) Eine Teilrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Teilleistungen ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.
(5) Sonder- und Charterflüge: Alle Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, besteht kein Anspruch auf Beförderung. Es gelten die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften.

5. Preisangaben/Zahlung/Inkasso
(1) Es gelten die angegebenen Preise, welche PTG im Rahmen der Pflicht der ordnungsgemäßen Bereitstellung der Preise, der Aufschlüsselung der einzelnen Preiskomponenten (wie Steuern und Abgaben) sowie der ordnungsgemäßen Berechnung und Vollständigkeit des übermittelten Endpreises vom jeweiligen Anbieter übermittelt wurden und die PTG dementsprechend anzeigen muss. Weitere Kostenkomponenten wie das Vermittlungs-/Serviceentgelt von PTG werden gesondert ausgewiesen.
(2) Der Kunde wird bei Buchung bzw. in den Reiseunterlagen oder der Buchungsbestätigung darauf hingewiesen, wie und an wen der Reisepreis zu zahlen ist. Im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit übernimmt PTG für bestimmte Anbieter die Inkassofunktion. Die Zahlung der gebuchten Leistungen erfolgt per Bankeinzug oder per einer von PTG bzw. dem Anbieter akzeptierten Kreditkarte, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung per Kreditkarte kann gemäß der AGB des Anbieters ein Transaktionsentgelt fällig werden.
(3) Soweit vereinbart, kann PTG für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Vermittlungs-/Serviceentgelt erheben. Dessen Höhe ist variabel und abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Das Vermittlungs-/Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von PTG und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. PTG kann ferner zusätzliches Serviceentgelt pro Reisendem bei Umbuchungen durch den Kunden erheben.
(4) Soweit nichts anderes vertraglich mit dem Anbieter vereinbart ist und es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, fordert PTG bei Vertragsschluss bzw. soweit ein Sicherungsschein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übergeben wird nach dessen Übergabe, eine Anzahlung gemäß der Anbieter-Angaben. Im Falle sofortiger Flugscheinausstellung (z.B. Sondertarife) kann PTG berechtigt sein, sofort den Gesamtreisepreis zzgl. der Kosten für abgeschlossene Versicherungen zu erheben. Die Restzahlung wird dann mit Aufforderung des Reiseveranstalters und gemäß der von dieser ggf. gesetzten Frist zur Leistung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Reisepreis sofort fällig.
(5) Wird der Reisepreis bzw. eine geforderte Anzahlung nicht innerhalb der auf der Reisebestätigung vorgegebenen Frist an PTG geleistet, kann PTG nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist selbst bzw. im Auftrag des Anbieters die Reise für die angemeldeten Teilnehmer zwangsweise stornieren. In diesem Fall sind  die anfallenden Stornokosten vom Kunden zu tragen. Gleiches gilt für die Abwicklung mit denjenigen Anbietern, die das Inkasso selbst übernehmen.
(6) Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt PTG bzw. der Anbieter ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung des Girokontos des Kunden & Nutzers mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. PTG informiert den Kunden & Nutzer in der Regel mit Rechnungsversand über den bevorstehenden Lastschrifteinzug („Pre-Notifikation“), spätestens jedoch bis einen Tag vor Fälligkeit der Lastschrift. Diese Information kann auch zugleich für mehrere Lastschrifteinzüge (z.B. Anzahlung und Restpreiszahlung) im Voraus erfolgen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem dafür mitgeteilten Konto sicherzustellen. Im Falle von Rücklastschriften oder nicht gedeckten Kreditkarten ist PTG berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

6. Service Kommunikation
Für die Dauer der Nutzung des Reisebuchungs-Services wird  PTG Kommunikation hinsichtlich der Buchung und Nutzung der Dienstleistung übermitteln. Dies beinhaltet insbesondere Bestellbestätigungen, Vorteilserinnerungen hinsichtlich des Services, Verlängerungs- und/oder Ablaufbenachrichtigungen, Zahlungs- und Wartungsvorgänge.

7. Reiseversicherung
PTG empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und  Reise /Auslandskranken-versicherung, die PTG gerne vermittelt. Hierfür finden dann die Versicherungsbedingungen der vermittelten Versicherung Anwendung.

8. Visa/Pass/Zoll etc.
(1) PTG informiert den Kunden über die jeweiligen Pass-, Einreise- und Visumserfordernisse, sofern PTG hierzu vertraglich gegenüber dem Anbieter oder aufgrund einer gesetzlichen Informationspflicht verpflichtet ist. Der Kunde ist im Rahmen dessen verpflichtet, PTG über seine Staatsbürgerschaft zu informieren. Besondere in der Person des Kunden gegebene Umstände (ausländische Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind von dem Veranstalter oder PTG nur zu beachten, wenn diese dem Veranstalter oder PTG erkennbar sind, durch den Kunden ausdrücklich mitgeteilt sind oder von dem Veranstalter oder PTG infolge besonderer Umstände hätten erkannt werden können.
(2) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter oder PTG hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter oder PTG ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. PTG ist demnach ohne eine solche ausdrückliche Verpflichtung, nicht zur Beschaffung dieser Dokumente verpflichtet.
(3) Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen – beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden  Dies gilt nicht, wenn PTG trotz einer entsprechenden Pflicht nicht, unzureichend oder falsch informiert hat
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, bezüglich Gesundheitsbestimmungen, gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
(5) PTG weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Kunden wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. PTG wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, dem Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. PTG rät dem Kunden, selbst die Nachrichtenmedien hinsichtlich Änderungen der Bestimmungen im Ziel- oder Transitland zu verfolgen, um frühzeitig auf geänderte Umstände reagieren zu können.

9. Haftungsbeschränkungen
(1) PTG haftet nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder die Erbringung der Reiseleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. PTG haftet ferner nicht für Mängel der Leistungserbringung und Schäden im Zusammenhang zu der Reiseleistung des Anbieters. Das Vorgenannte gilt nur sofern PTG bei Pauschalreisen bzw. verbundenen Reiseleistungen nicht nach anwendbarem Recht wie ein Veranstalter zu haften hat. Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet PTG gegenüber allen Reiseteilnehmern nur soweit auf Schadensersatz, wie
a) ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht durch PTG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist,
b) PTG eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder
c) ein Schaden durch (leicht) fahrlässige Verletzung einer Pflicht entsteht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder
d) in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
(2) PTG gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Anbieter bereitgestellten Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die PTG dem Kunden übermittelt soweit sie uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, insbesondere auch für Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen.

10. Verbundene Reiseleistung
Für den Fall, dass PTG Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen grundsätzlich bzw. vor der Erbringung annimmt („Reiseinkasso“), wird auf Folgendes hingewiesen: Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen verfügt PTG über die nach dem geltendem Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung dieser Zahlungen an PTG für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von PTG nicht erbracht wurden. PTG wird bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die erforderliche Kundengeldabsicherung gemäß § 651w Abs. 3 BGB Sorge tragen und dem Kunden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen. Im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers wird jedoch keine Erstattung bewirkt. Vorgenanntes gilt nicht bei Direktinkasso.

11. Abtretungsverbot/Verbot Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen PTG an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen soweit diese Ansprüche nicht gerichtlich festgestellt oder unstreitig sind. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
(2) Der Kunde kann etwaige direkte vertragliche Ansprüche gegenüber dem Anbieter nicht gegenüber PTG im Wege einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung entgegenbringen, sofern PTG den Anspruch nicht schuldhaft durch eine Verletzung der eigenen Vertragspflichten (mit-) verursacht hat.

12. Datenschutz
Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden liegt PTG am Herzen. Informationen zum Schutz, zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten des Kunden sowie die dem Kunden zustehende  Möglichkeiten hinsichtlich betroffener persönlicher Daten können in der Datenschutzerklärung eingesehen werden.

13. Rechtliche Auseinandersetzungen mit Anbietern
(1) Soweit PTG nur Vermittler ist, sind rechtliche Auseinandersetzungen – die nicht das Vermittlungsverhältnis zwischen dem Kunden und PTG betreffen – mit dem jeweiligen Anbieter zu führen. PTG wird  lediglich  diesbezügliche Kommunikation an den Anbieter weiterleiten.
(2) Soweit rechtliche Auseinandersetzungen das Vermittlungsverhältnis zwischen dem Kunden und PTG betreffen, ist der Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz von PTG.

14. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB steht Verbrauchern u.a. bei
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht zu. Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden führt somit im Falle einer Annahme des Verkäufers zu einem bindenden Kaufvertrag bzw. Vermittlungsvertrag und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets bzw. zur Bezahlung der durch uns vermittelten Reise.

15. OS-Plattform – Onlinestreitbeilegung
Die EU-Kommission stellt gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR VO) eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit, die eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften ermöglicht. Die OS-Plattform der EU-Kommission  ist unter diesem Link: ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden.

16. Hinweis nach § 36 VSBG
PTG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

17. Gerichtsstand/Postanschrift
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.

PTG Professional Travel GmbH
Barnerstraße 14 c
ottensenOPEN
22765 Hamburg
Deutschland
Tel. 040-41360-570
Fax 040-41360-579
E-Mail: reisen@ptgtravel.de